E-Check
Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach VDE und BGV A3
Mit dem E-CHECK, das heißt der anerkannten, normengerechten Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte, können Sie folgenschweren Schäden, hohen Kosten und Risiken für Personen vorbeugen, die z.B. durch marode Kontakte, Anschlüsse und Leitungen, veraltete Schutzeinrichtungen, elektrische Defekte und Isolationsdefizite entstehen können.
Als geschulter Innungsfachbetrieb führen wir den E-CHECK gern bei Ihnen durch: Wir prüfen dabei, ob Ihre elektrischen Anlagen und Geräte technisch einwandfrei sind und die geltenden VDE-Bestimmungen die BGV A3 erfüllen. Ein detailliertes Prüfprotokoll zeigt Ihnen ggf. vorhandene Mängel auf, die Sie so rechtzeitig beheben können, oder es bestätigt, wie die E-CHECK-Prüfplakette, den einwandfreien Zustand der Geräte.

Ein wichtiger Aspekt gerade im Schadensfall. Denn das kann gegen eventuelle Schadenersatzansprüche der Versicherer schützen. Zudem erkennen immer mehr Versicherungen den E-CHECK an und gewähren Prämienvorteile. Neben der Prüfung Ihrer Anlagen und Geräte beraten wir Sie auch umfassend über neue Möglichkeiten, Risiken auszuschalten und Energie zu sparen. Viele moderne Elektrogeräte verbrauchen heute immerhin bis zu 50 % weniger Strom. Und intelligente Installationen helfen, den Energieverbrauch bedarfsgerecht zu regulieren.
Wir bieten Ihnen folgende Prüfungen an:
Prüfungen nach BGVA3 - GUV I 5190 - DGUV Vorschrift 3
Gefährdungsbeurteilungen nach BGVA3 - GUV I 5190 - DGUV Vorschrift 3 in Ihrer Betriebsstätte
Überprüfungen nach VDE 0105 – 100
Überprüfungen nach VDE 0100 - 600 / 610
Wieso sollte ich jetzt die BGV A3 / Gebäude Elektro Check Prüfung machen?
Niemand kann von einem Elektrogerät erwarten, dass es ohne Instandhaltung ewig funktioniert. Keiner kann und keiner wird Ihnen das garantieren, denn was auf einen guten Wein zutrifft, gilt nicht für die Elektrotechnik: Sie wird mit dem Alter nicht besser. Schalten Sie unkalkulierbare Sicherheitsrisiken und hohe Folgekosten von Anfang an aus: Die BGV A3 / Gebäude Check Prüfung ist die geprüfte Sicherheit der Elektroinstallation und Elektrogeräte.
Was untersucht die Gebäude Elektro Check Prüfung - 0105-100 bzw. 0100-600?
Geprüft werden unter anderem: Elektroinstallationen, Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung, Schutzeinrichtungen für Blitzschlag und Überspannung.
Was untersucht die BGV A3 Prüfung?
Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Geräte oder elektrobetriebene Maschinen wie z. B. Herde, Kopierer, Aktenvernichter, etc. Des weiteren Geräte wie Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, TV, Hifi, Video, Kabelverlängerungen.
Aber auch Kontroll- und Sicherheitssysteme werden im Rahmen der BGV A3 Prüfung kontrolliert. Ebenso Konferenztechnik und Präsentationstechnik. Dazu Arbeitsplatzbeleuchtung, Schutzeinrichtungen für Blitzschlag und Überspannung
Welche Sicherheit bietet die BGVA3 Prüfung?
Wenn nichts zu beanstanden ist, so gibt die BGV A3 Prüfung die Gewissheit, dass die geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. So schützt er im Regelfall gegen eventuelle Schadensersatzansprüche der Versicherer. War nicht alles in Ordnung, so gibt die BGV A3 Prüfung in jedem Fall die Gewissheit, dass alle Fehler aufgedeckt wurden. Sind diese Fehler, die aus dem BGV A3 Prüfprotokoll hervorgehen, durch einen Fachmann behoben, so ist man ebenfalls wieder gegen eventuelle Schadensersatzansprüche geschützt.
Wie oft muss ich die BGVA3 Prüfung machen lassen?
Das hängt ganz davon ab, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Ortsveränderliche Geräte im Regelfall jedes Jahr bzw. alle zwei Jahre. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine Reihe von speziellen Regelungen für besonders beanspruchte Geräte vor allem im gewerblichen Bereich.
Wie oft muss ich die Gebäude Elektro Check Prüfung machen lassen?
Im gewerblichen und privaten Bereich sollten ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre einer Prüfung unterzogen werden.
Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel:
Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Errichten von Niederspannungsanlagen; | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess-und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter | 6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:
Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen.
Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend bemessen werden, gilt die bei den Prüfungen in bestimmten Betriebsbereichen festgestellte Quote von Betriebsmitteln, die Abweichungen von den Grenzwerten aufweist (Fehlerquote). Beträgt die Fehlerquote höchstens 2 Prozent, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden.
Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt), | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*) | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |